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Wir bitten Sie, die größte Aufmerksamkeit walten zu lassen und vor Ihrer Abfahrt zu überprüfen, ob Sie die gültigen Ausweispapiere bei sich tragen, die für die von Ihnen gewählte Kreuzfahrt erforderlich sind. Sollte ein Passagier nicht in Besitz dieses Dokumentes sein, kann er nicht an Bord gehen und ihm steht keine Erstattung des Kreuzfahrtpreises zu.
Reisedokumente Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie folgende Dokumente: _ Kreuzfahrtticket _ Einschiffungsformular _ Gepäckanhänger _ Flugtickets bzw.Bustickets (entsprechend dem gebuchten Programm) _ Übersicht bereits gebuchter Serviceleistungen In Ihren Reiseunterlagen finden Sie auch individuelle Informationen zu der von Ihnen gebuchten Kreuzfahrt, wie Reisedokumente und Visa, über die Anreise zum Einstiegshafen,Hinweise zu Parkplatzmöglichkeiten sowie wichtige Telefonnummern. Gegen Bezahlung der Reise erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen etwa drei Wochen vor Abfahrt.Wenn die Bezahlung nicht innerhalb der im Vertrag zwischen dem Reisebüro und Costa angegebenen Frist getätigt wurde oder falls die Buchung innerhalb der letzten 10 Werktage vor Abfahrt vorgenommen wurde, übersendet Costa Kreuzfahrten Ihrem Reisebüro an Stelle der Reiseunterlagen einen Voucher per E-Mail. Mit Ihrem Vor- und Zunamen sowie Ihrer Buchungsnummer können Sie auf www.costakreuzfahrten.de im geschlossenen Bereich der Website folgende Angebote abrufen:_ Übersicht der bereits gebuchten Serviceleistungen _ Hinweis zu den online gebuchten Leistungen _ Informationen zur Anreise zum Einstiegshafen _ Hinweis zu Parkplätzen an den Häfen und Flughäfen _ Formular zur Buchung der Landausflüge (wird nur benötigt, wenn Sie die Ausflüge nicht online buchen) _ Reiseversicherungen (sofern gebucht) _ Formular zur Registrierung Ihrer Kreditkarte für Ihre Ausgaben an Bord _ Allgemeine Geschäftsbedingungen _ Weitere nützliche Informationen
Pässe & Visa Um Unannehmlichkeiten bei Ihrer Reise zu vermeiden, bitten wir Sie, größte Aufmerksamkeit walten zu lassen und vor Ihrer Abfahrt zu überprüfen, ob Sie die gültigen Ausweispapiere bei sich tragen, die für die von Ihnen gewählte Kreuzfahrt erforderlich sind. Sollte ein Passagier nicht im Besitz gültiger Ausweispapiere sein, so kann er nicht an Bord gehen und ihm steht keine Erstattung des Kreuzfahrtpreises zu. •Pässe/Visa - Deutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen Reisepass oder, sofern ausgeschrieben, einen gültigen Personalausweis. Passagiere anderer Nationalitäten lassen sich in ihrem Reisebüro oder bei ihrem zuständigen Konsulat über die Einreisebestimmungen der jeweiligen Staaten unterrichten. Bitte beachten Sie diese Informationen, für deren Einhaltung Sie selbst verantwortlich sind. In manchen Ländern muss der Pass noch mindestens 6 Monate nach dem geplanten Rückreisedatum gültig sein. Auskunft über aktuelle Einreisebestimmungen erteilen die entsprechenden Botschaften und Konsulate sowie das Auswärtige Amt: www.auswaertiges-amt.de Telefon: 0 18 88/1 70 / Fax: 0 188 88/17-34 02 •Bitte beachten Sie - Pässe können zum Zweck der Vorlage bei den diversen Hafenbehörden vom Costa Personal bei der Einschiffung eingezogen und für die gesamte Dauer der Kreuzfahrt einbehalten werden. In diesem Fall werden Ihnen die Pässe nur ausgehändigt, wenn Sie sie für Landgänge benötigen. •USA/Puerto Rico – Um Probleme zu vermeiden, überprüfen Sie bitte das Ablaufdatum Ihres Reisepasses und seine Übereinstimmung mit den neuen Einreisebestimmungen für die USA.Falls Sie hierzu Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reisebüro in Verbindung.Bitte vergleichen Sie ferner die Angaben, wie Vor- und Zuname, in Ihrem Reisepass mit denen in Ihrem Flugticket. Alle Angaben müssen exakt identisch sein, also auch die Schreibweise des Namen.Für die Einreise in die USA/Puerto Rico und bei Zwischenstopps in den USA/Puerto Rico müssen Sie im Besitz eines maschinenlesbaren Reisepasses sein. Auch Kinder müssen über einen eigenen maschinenlesbaren Reisepass verfügen,die Eintragung im Reisepass der Eltern ist nicht ausreichend. Gemäß den Vorschriften des „US Department of Homeland Security“ im Sinne der Bestimmungen des „US-Visa Waiver Program“ weist Costa Kreuzfahrten Sie auf Folgendes hin: 1) Besucher mit einem maschinenlesbaren Reisepass, der vor dem 26. Oktober 2005 ausgestellt oder verlängert wurde,dürfen ohne Visum in die USA einreisen. 2) Besuchermit einemmaschinenlesbaren Reisepass,der am26.Oktober 2005 oder später ausgestellt oder verlängert wurde und der mit einem direkt in den Reisepass gedruckten digitalen Lichtbild versehen ist, dürfen ohne Visum in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen.Diese maschinenlesbaren deutschen Reisepässe verfügen bereits über dieses Kriterium. 3) Besuchermit einemmaschinenlesbaren Reisepass,der am26.Oktober 2006 oder später ausgestellt oder verlängert wurde,müssen zusätzlich über biometrische Daten in Chipform verfügen (E-Pass). Besucher, deren Reisepass diese Voraussetzungen nicht erfüllt, müssen zur Einreise in die USA/Puerto Rico ein Visum beantragen. Alle Gäste, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind, der vor der Einführung der maschinenlesbaren Reisepässe herausgegeben wurde, oder eines Reisepasses, der die vorstehend genannten Anforderungen nicht erfüllt, benötigen ein Besuchervisum für die USA/Puerto Rico.Diese Anforderung gilt auch für Kinder. Auf jeden Fall werden alle Gäste,die bereits im Besitz eines Reisepasses sind,gebeten, ihre Unterlagen in ihrem Reisebüro oder von der amerikanischen Botschaft prüfen zu lassen.Wie nach amerikanischemGesetz vorgeschrieben und gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten erhält das US Department of Homeland Security (DHS - Ministerium für Heimatschutz) bestimmte Reise- und Buchungsdaten (PNR) von Fluggästen,die Reisen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika antreten. Das DHS verpflichtet sich, die Information in erster Linie zum Zweck der Bekämpfung von Terrorismus und anderen schweren grenzüberschreitenden Verbrechen zu verwenden. Die Daten können zusammen mit anderen Daten mit den Listen der Fluggäste abgeglichen werden, die zu Bedenken hinsichtlich der Luftfahrtsicherheit Anlass geben. ie PNR-Daten werdenmindestens drei Jahre und sechsMonate aufbewahrt und können an andere Behörden weitergegeben werden. Weitere Informationen zu dieser Regelung,darunter auch zu Maßnahmen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten erhalten Sie von Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Reisebüro. • Kanada – Für die Kanada-Kreuzfahrten der Costa Atlantica verweisen wir auf die Einreiseformalitäten bezüglich „USA/Puerto Rico“, da der Hin- bzw. der Rückflug ab bzw.bis New York (USA) geht. •Asien – Für die Asienkreuzfahrten gelten folgende Visa Bestimmungen: _ Kreuzfahrten ab/bis Shanghai: Mehrfacheinreisevisum für China, das vor Reiseantritt vom Gast selbst bei der chinesischen Botschaft besorgt werden muss; Reisepass,der noch 6 Monate nach Ende der Kreuzfahrt gültig ist _ Kreuzfahrten ab/bis Tianjin: Mehrfacheinreisevisum für China, das vor Reiseantritt vom Gast selbst bei der chinesischen Botschaft besorgt werden muss; Reisepass,der noch 6 Monate nach Ende der Kreuzfahrt gültig ist _ Kreuzfahrten ab Shanghai bis Tianjin: Mehrfacheinreisevisum für China,das vor Reiseantritt vom Gast selbst bei der chinesischen Botschaft besorgt werden muss; Reisepass,der noch 6 Monate nach Ende der Kreuzfahrt gültig ist _ Kreuzfahrten ab Tianjin bis Shanghai: Mehrfacheinreisevisum für China,das vor Reiseantritt vom Gast selbst bei der chinesischen Botschaft besorgt werden muss; Reisepass,der noch 6 Monate nach Ende der Kreuzfahrt gültig ist _ Kreuzfahrten ab/bis Hongkong: Reisepass, der noch 6 Monate nach Ende der Kreuzfahrt gültig ist _ Kreuzfahrten ab Hongkong bis Shanghai: Einfach- oder Mehrfacheinreisevisumfür China, das vor Reiseantritt vom Gast selbst bei der chinesischen Botschaft besorgt werden muss; Reisepass,der noch 6 Monate nach Ende der Kreuzfahrt gültig ist _ Kreuzfahrten ab Shanghai bis Hongkong: Einfach- oder Mehrfacheinreisevisumfür China, das vor Reiseantritt vom Gast selbst bei der chinesischen Botschaft besorgt werden muss; Reisepass,der noch 6 Monate nach Ende der Kreuzfahrt gültig ist _ Kreuzfahrten ab Hongkong bis Tianjin: Einfach- oder Mehrfacheinreisevisum für China,das vor Reiseantritt vom Gast selbst bei der chinesischen Botschaft besorgt werden muss; Reisepass,der noch 6 Monate nach Ende der Kreuzfahrt gültig ist _ Kreuzfahrten ab Tianjin bis Hongkong: Einfach- oder Mehrfacheinreisevisum für China,das vor Reiseantritt vom Gast selbst bei der chinesischen Botschaft besorgt werden muss; Reisepass,der noch 6 Monate nach Ende der Kreuzfahrt gültig ist Für Sanya (Hainan-Insel, China), Vietnam und Madagaskar wird ein Transitvisum benötigt, das bei Ankunft im Land ausgestellt wird. Die Kosten für die jeweiligen Visa werden dem Bordkonto des Gastes belastet. Für Indien wird ein Einreisevisum benötigt,das vor Reiseantritt vom Gast selbst bei den zuständigen Behörden besorgt werden muss. Ein Mehrfacheinreisevisum ist nur dann nötig,wenn Indien mehr als einmal auf der Kreuzfahrt angefahren wird. •Dubai und die Emirate – Für alle Kreuzfahrten ab und nach Dubai bzw. Emirate ist ein gültiger Reisepass erforderlich, der bis mindestens drei Monate nach Rückkehr in Deutschland gültig ist. Änderungen werden Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben. •Mauritius und Indischer Ozean - Für alle Kreuzfahrten ab/bis Mauritius und Indischer Ozean benötigen Sie einen Reisepass, der bis mindestens sechs Monate nach Rückkehr in Deutschland gültig ist. Für Kenia und Madagaskar ist ein Transit-Visum erforderlich: Costa kümmert sich um die erforderlichen Formalitäten zum Erhalt dieses Visums bei der Ankunft im Land. Die entstehenden Kosten werden Ihrem Kabinenkonto belastet. Änderungen werden Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben. Für Kreuzfahrten ab/bis Mauritius ist ein Foto des Kindes im Reisepass der Eltern erforderlich, falls es im Reisepass der Eltern eingetragen ist und keinen eigenen Reisepass besitzt. GESUNDHEITLICHE VORSORGE: Es sind keine Impfungen erforderlich. Für Aufenthalte in Kenia, Mayotte und Madagaskar wird Malariaprophylaxe empfohlen. • St. Petersburg - Für den Ausflug in St. Petersburg erhalten die Passagiere, die an den von der Reederei organisierten Ausflügen teilnehmen, ein Kollektivvisum. Passagiere, die individuell St. Petersburg besuchen möchten, benötigen ein Visum, welches im russischen Konsulat in ihrem Heimatland vom Reisenden selbst zu beantragen ist. • Ägypten Spezial – Für Kreuzfahrten mit Aufenthalten in Ägypten ist ein Reisepass oder ein Ausweis (und zwei Lichtbildausweise) mit mindestens 6 Monaten Gültigkeit erforderlich.
Kinder unter 16 Jahren Für Kinder unter 16 Jahren empfehlen wir generell die Mitnahme eines eigenen Reisepasses. Bei Kreuzfahrten, für die erwachsene Reisende lediglich einen Personalausweis benötigen, reicht für Kinder in vielen Fällen der Kinderausweis (mit Lichtbild) aus. Für Kreuzfahrten, bei denen für Erwachsene ein Reisepass erforderlich ist, können Kinder in einigen Fällen mit dem Kinderausweis oder einem Eintrag im Reisepass der Eltern (in beiden Fällen mit Lichtbild) reisen. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Abreise im Reisebüro, bei den zuständigen Botschaften und Konsulaten oder beim Auswärtigen Amt,welche Ausweispapiere/Visa Ihr Kind für die angelaufenen Häfen (Länder) der Kreuzfahrt benötigt. Für Kreuzfahrten ab/bis oder mit Zwischenstopp in den USA/Puerto Rico benötigen Kinder (auch Babies) einen eigenen maschinenlesbaren Reisepass (lesen sie hierzu bitte den Abschnitt „USA/Puerto Rico“). Für Kreuzfahrten mit Zwischenstopp in Singapur oder ab/bis Mauritius muss der Reisepass der Eltern ein Foto des Kindes aufweisen, falls das Kind im Reisepass der Eltern eingetragen ist und keinen eigenen Reisepass besitzt. Falls ein Kind nicht mit seinen Eltern, seinen Erziehungsberechtigten oder Personen reist,die in den Dokumenten des Kindes eingetragen sind,bitten wir Sie,von den zuständigen Botschaften und Konsulaten prüfen zu lassen, welche Ausweisdokumente für die Reise Ihres Kindes erforderlich sind.
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